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Der Regierungsrat hat die Beschwerde abgewiesen! 21. Dezember 2020
Mit der Begründung, dass der Busfahrplan keinen anderen Standort zulässt.
Trotz Gewässerschutzverletzung wurden keine alternativen Standorte geprüft.
Für den Regierungsrat ist das Zugerseeufer nicht schützenswert!
Dass die Grünfläche als Naherholung genutzt wird, wurde nicht mal erwähnt.
Wir machen weiter! Die Beschwerde ans Verwaltungsgericht ist eingereicht!
- Die Buswendeschlaufe soll Gewässerschutzkonform sein
- Anderer Standort soll gewählt werden
- Grünfläche als Naherholung soll erhalten bleiben
Die Buswendeplattform verletzt den Gewässerschutz auf einer Gesamtlänge von 110m und bis zu 13m Breite. Auf einer Länge von 18m ragt ein Teil sogar bis zu 3 Meter in den Zugersee hinein!
Es gibt alternative Standorte, bergseitig 350m weiter Richtung Walchwil.
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